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Wichtige Informationen für Eltern

Hier bekommen Sie Informationen zur Krankmeldung, zur Ferienbetreuung und zum Umgang mit Ferienverlängerungen. Außerdem erfahren Sie, was Sie im Falle von extremen Wetterlagen beachten sollten. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krank ist, muss dies der Schule gemeldet werden.

Bitte rufen Sie bis 7.45 Uhr im Sekretariat (0421-36181517) an und sprechen auf den Anrufbeantworter. Oder schreiben Sie ein EMail an 126@schulverwaltung.bremen.de

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

  • Name des Kindes
  • Klasse/Lerngruppe
  • Dauer der Abwesenheit (wenn Ihnen schon bekannt)

Sicherer Schulweg

Bitte um Unterstützung

Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler einen sicheren Schulweg haben. Dabei sind wir auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Oft kommt es vor unserer Schule aber leider zu Problemen im Verkehr. Dies bringt die Kinder in Gefahr! Deshalb unsere Bitte:
- nehmen Sie sich Zeit für den Schulweg;
- gehen Sie das letzte Stück zu Fuß;
- nutzen Sie das Fahrrad, den Roller oder kommen Sie ganz zu Fuß.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ferienbetreuung für Ganztagsschülerinnen und -schüler

Aktuelle Informationen zur Ferienbetreuung finden sie auch immer an der Infowand im Foyer unserer Schule.

Für die Ferienbetreuung können Ganztagsschüler:innen angemeldet werden, deren alleinerziehende Erziehungsberechtigte oder beide Erziehungsberechtigte in den jeweiligen Ferien oder während des jeweiligen Schuljahres erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden und deshalb während der Betreuungszeit regelmäßig abwesend sind.

Die Ferienbetreuung findet in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien, in den Herbstferien und ggf. in den Weihnachtsferien nach Neujahr statt. Keine Betreuung erfolgt in den Halbjahresferien oder an den Brückentagen, in den Pfingstferien, in drei Wochen der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr.

Anmeldungen zur Ferienbetreuung müssen jeweils nach Ankündigung der Schule zusammen mit Einkommens- und Beschäftigungsnachweisen abgegeben werden. Die Betreuungskosten richten sich nach dem Bruttojahreseinkommen. Anmeldeformblätter, Richtlinie und Entgeltordnung sind in den Schulen erhältlich.

Die Ferienbetreuung findet abwechselnd in den Grundschulen Sodenmatt, Robinsbalje und Delfter Str. statt.

Ferienverlängerung

Wie überall in Deutschland besteht für Ihr Kind die Schulpflicht. Das bedeutet, dass Ihr Kind außerhalb der gesetzlich geregelten Ferienzeiten immer am Unterricht teilnehmen muss. Urlaubsanträge bzgl. einer Verlängerung der Ferienzeiten werden grundsätzlich nicht genehmigt. Kommt es zu einer unerlaubten Ferienverlängerung, wird es als Schulversäumnis bewertet und ist eine Schulpflichtverletzung im Sinne des Bremer Schulgesetzes. Nach diesem Gesetz sind die Erziehungsberechtigten für die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich!

Eine Schulpflichtverletzung ist nach § 65 des genannten Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € geahndet werden kann. Im Falle eines "Abhaltens von der Schule" (auch von schulischen Veranstaltungen) kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden.

Info "Extreme Wetterlage"

Hinweise für Eltern bei extremer Wetterlage finden Sie hier: Extreme Wetterlage (pdf, 75.1 KB)